Es werden sämtliche Leistungen gemäß HOAI 2009, Teil 4 § 48ff "Leistungen bei der Tragwerksplanung" sowie die Leistungen gemäß Teil 3 § 42ff "Leistungen bei Ingenieurbauwerken" angeboten.
Der Auftraggeber erhält eine umfassende und qualitativ hochwertige Beratung und Betreuung angefangen bei der ersten Handskizze bis zur finalen Projektdokumentation. Dabei wird größter Wert auf eine wirtschaftliche und schnelle Bearbeitung der Anforderungen und Wünsche des Bauherrn gelegt.
Sämtliche statische Berechnungen werden selbstverständlich immer prüffähig nach den neusten Stand der Normung angewendet. Für Berechnungen im Bereich Spezialtiefbau arbeiten wir eng mit qualifizierten Partnerfirmen zusammen.